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    Allgemeine Geschäftsbedingungen und das Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit:

    Einige Provider erlauben es laut ihren "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" ihren Kunden nicht die Internetzugänge für "Server" zu werden. Dies halte ich für einen bedenklichen Eingriff in das Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit.
    Warum ich diese Meinung vertrete werde ich im Folgenden erläutern:

    Dienste wie zum Beispiel freenetproject.orgfreenetproject.org sorgen zwar für einen gewissen Datemumsatz/Teilnehmer, wie die folgende Aufstellung zeigt:

    50kbit/sec =   6,25 kB/sec (geschaetzter Mittelwert)
    6,25kB/sec = 375    kB/min
    375 kB/min =   0,375MB/min
               =  22,5  MB/h
    22,5(MB/h)*8(h/Tag)          =   180 MB/Tag
    22,5(MB/h)*8(h/Tag)*30,5Tage = 5,490 GigaByte/Monat
    
    aber ansdererseits sind sie meines Erachtens ein unverzichtbarer Sockel für die im Grundgesetz der Bundesrepubik Deutschland verankerte Meinungs- und Informationsfreiheit, da sie kaum zensierbar sind. Ein Text der in dieses System eingespeist wird ist über alle "Server" des Netzes verfügbar, sprich über alle (privaten) PC's der an diesem Netz als gleichberechtigte Partner Teilnehmenden.

    Jede VOLLWERTIGE Flatrate, die alle Dienste des Internets erlaubt, sowohl als Client als auch als Server, ist daher in meinen Augen eine wertvolle Stütze der Meinungsfreiheit.

    &copyleft; 19.1.2001 Karl Kramer