Allgemeine Geschäftsbedingungen und das Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit:Einige Provider erlauben es laut ihren "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" ihren Kunden nicht die Internetzugänge für "Server" zu werden. Dies halte ich für einen bedenklichen Eingriff in das Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit.
Dienste wie zum Beispiel
50kbit/sec = 6,25 kB/sec (geschaetzter Mittelwert)
6,25kB/sec = 375 kB/min
375 kB/min = 0,375MB/min
= 22,5 MB/h
22,5(MB/h)*8(h/Tag) = 180 MB/Tag
22,5(MB/h)*8(h/Tag)*30,5Tage = 5,490 GigaByte/Monat
aber ansdererseits sind sie meines Erachtens ein unverzichtbarer Sockel für die im Grundgesetz der Bundesrepubik Deutschland verankerte Meinungs- und Informationsfreiheit, da sie kaum zensierbar sind. Ein Text der in dieses System eingespeist wird ist über alle "Server" des Netzes verfügbar, sprich über alle (privaten) PC's der an diesem Netz als gleichberechtigte Partner Teilnehmenden.
Jede VOLLWERTIGE Flatrate, die alle Dienste des Internets erlaubt, sowohl als Client als auch als Server, ist daher in meinen Augen eine wertvolle Stütze der Meinungsfreiheit.
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